Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluß

Mit Ihrer Anmeldung bietet der Kunde uns einen verbindlichen Reisevertrag an.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich für sich selbst und alle im Vertrag aufgeführten Personen.
Der Vertrag kommt durch Annahme der Bergtrolle zustande. Mit oder unverzüglich nach Vertragsabschluß erhält der Kunde eine Vertragsbestätigung.

2. Bezahlung

Durch den Vertragsabschluß verpflichtet sich der Kunde 20% des Gesamtpreises anzuzahlen.
Diese Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Der Restbetrag wird bei Reisebeginn fällig.

3. Leistungen/Pflichten des Veranstalters

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Angebotsbeschreibung oder einer Absprache zwischen dem Veranstalter und dem Kunden. Diese Vereinbahrungen sind für den Veranstalter bindend, welcher sich aber vorbehält aus zwingenden Gründen, wie z.B. nassem Fels, Änderungen am Veranstaltungsverlauf vorzunehmen. Über solche Änderungen wird der Kunde selbstverständlich vorher informiert.

4. Vertragsrücktritt durch den Kunden

Der Kunde ist jederzeit berechtigt, vor Antritt der Reise schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter berechnet hierbei für schon getroffene Vorbereitungen und Aufwendungen zeitlich gestaffelt folgende Anteile des Gesamtpreises:

  • bis 28 Tage vor Reisebeginn 15% des Gesamtpreises
  • bis 14 Tage vor Reisebeginn 35% des Gesamtpreises
  • bis 7 Tage vor Reisebeginn 50% des Gesamtpreises
  • bei Kündigung am Tag des Veranstaltunsbeginnes oder Nichterscheinen 100% des Gesamtpreises

5. Vertragsrücktritt durch den Veranstalter

Bei folgenden Fällen ist der Veranstalter berechtigt vor oder während der Veranstaltung
vom Vertrag zurückzutreten:

  • bei nachhaltiger Störung eines oder mehrer Teilnehmer, welche die Reise für andere
    Teilnehmer unzumutbar macht, ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters
  • bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
  • im Falle höherer Gewalt, wobei dem Kunden nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet werden

6. Anspruchs- und Verjährungsausschluß

Wurde eine Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die Möglichkeit innerhalb eines Monates Ansprüche geltend zu machen.

7. Versicherung, Haftung und Mitwirkungspflicht

Der Veranstalter haftet mit seiner Veranstalterhaftpflichtversicherung für unsererseits fahrlässig herbeigeführte Sach- oder Personenschäden. Die Veranstaltung wird vom Teilnehmer in jedem Falle auf eigene Verantwortung bzw. auf eigenes Risiko durchgeführt.
Kranken- Unfall- Haftpflicht- sowie Reiserücktrittsversicherungen sind selbst abzuschließen.
Weiterhin besteht eine Mitwirkungspflicht, welche den Teilnehmer verpflichtet, eventuell
auftretende Schäden durch zumutbare Schritte zu vermeiden oder gering zu halten.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Wird eine Bestimmung des Vertrages unwirksam, hat dieses nicht die Unwirksamkeit des
Gesamten Vertrages zur Folge.

9. Veranstalter



Bergtrolle

Götz Wiegand
Altlaubegast 8
01279 Dresden

Tel.: 0351-4268451
Fax: 0351-4268450
Mobil: 0177-2774875

E-Mail: goetz.wiegand@bergtrolle.de

 

10. Gerichtsstand

Der Veranstaltungsteilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen.